08.12.2021
Im Frühjahr hat sich der Gemeinderat aufgrund eines Antrags der CSU-Fraktion für eine 30-km/h-Zone im Innenort ausgesprochen.
Seit Anfang der KW 47 steht nun die neue Beschilderung.
Folgende Reglungen müssen Verkehrsteilnehmer ab jetzt beachten:
- Im Innerortsbereich gilt nun eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.
- Im Gewerbegebiet und in der Kreisstraße bleibt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h bestehen.
- Im Gebiet Unterfeld sind die Nebenstraßen weiterhin als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Kreisstraße müsste vom Landratsamt umgesetzt werden. Trotz mehrerer Versuche der Gemeindeverwaltung sind Lärmgutachten des Staatlichen Bauamts, Gefährdungseinstufung, etc. nicht ausreichend für eine Umsetzung.
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