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Anmeldung

Notwendige Unterlagen

gültiger Personalausweis oder Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung

Bemerkungen

Die Anmeldung an dem neuen Wohnsitz muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung erfolgen.

Personen, die vorübergehend für die Dauer von höchstens zwei Monaten eine Wohnung beziehen und für eine andere Wohnung in Deutschland gemeldet sind, unterliegen nicht der Meldepflicht.

Meldepflichtig sind hingegen Besucher aus dem Ausland. Details mögen bitte im jeweiligen Einzelfall mit dem Ausländeramt geklärt werden.

Formulare

Informationen aus dem BayernPortal

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