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Wie läuft eigentlich die Briefwahl ab?

22.08.2017
Diese Frage erläutern wir Ihnen in dieser Woche.

Wie läuft die Stimmabgabe ab und was mache ich eigentlich mit den ganzen Zetteln und Kuverts?

In Deutschland gibt es fünf Wahlrechtsgrundsätze: allgemein, gleich, unmittelbar, frei und geheim. Auch bei der Briefwahl werden die Wahlrechtsgrundsätze beachtet. Somit muss u. a. bei der Stimmabgabe darauf geachtet werden, dass die Kreuze unbeobachtet gesetzt werden, also niemand anderes sieht welche Person und Partei die Stimme erhalten hat (dies geschieht bei der Urnenwahl durch den Sichtschutz). Wenn die beiden Kreuze gesetzt wurden, also die Erst- und Zweitstimme vergeben sind, wird der Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag gelegt. Der Umschlag muss zugeklebt werden. Anschließend muss die „Versicherung an Eides statt“ (damit versichert man, dass man den Stimmzettel selbst ausgefüllt und niemand anderes die Kreuze gesetzt hat) auf dem Wahlschein unterschrieben werden. (Dies fällt bei der Urnenwahl weg, da hier die Wahlhelfer sehen, dass nur eine Person in die Wahlkabine geht und somit nicht möglich ist, dass jemand anderes die Kreuze auf dem Stimmzettel setzt.) Der Stimmzettelumschlag sowie der Wahlschein kommen in den roten Wahlbriefumschlag. Auch der Wahlbriefumschlag wird zugeklebt. Jetzt können Sie den roten Umschlag bei uns in der Hauptstr. 54 einwerfen.

 

Und was passiert nach der Abgabe mit dem Kuvert?

Nachdem der Wahlbriefumschlag bei uns angekommen ist, werfen wir den ungeöffneten Umschlag in die Wahlurne. Dort verbleibt er bis zum 24.09.2017. Erst dann werden alle Umschläge geöffnet und die Stimmen ausgezählt. Hierbei dürfen interessierte Bürgerinnen und Bürger gerne zuschauen. Die Auszählung der Briefwahlunterlagen beginnt am 24.09.2017 ab 16:30 Uhr in den Zimmern 1.4 und 1.6 der Grundschule Niedernberg.

 

Wie läuft die Öffnung am Wahltag ab?

Zunächst werden die roten Wahlbriefumschläge geöffnet und gleichzeitig geprüft, dass der Wahlschein vorhanden ist und die „Versicherung an Eides statt“ unterschrieben wurde. Ist dies nicht der Fall, sind die Stimmen ungültig und das Kuvert wird nicht weiter bearbeitet. Ist alles ordnungsgemäß vorhanden/unterschrieben und auch der Stimmzettelumschlag zugeklebt, wird dieser ohne den Wahlschein in die Wahlurne zurückgeworfen. So wird der Wahlrechtsgrundsatz „geheim“ gewährleistet, da keiner mehr nachvollziehen kann von wem der Stimmzettel kommt. Wenn alle Wahlbriefumschläge geöffnet und kontrolliert wurden, werden die Stimmzettelumschläge geöffnet. Die Stimmzettel werden entnommen und gestapelt. Anschließend werden die Stimmzettel durch die Mitglieder des Wahlvorstandes mit demselben Zählverfahren wie bei der Urnenwahl behandelt und hierbei die Erst- und Zweitstimmen ausgezählt.

 

 

 
Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen

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