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Vortrag im Pfarrheim: Brauchen Cyborgs eine Patientenverfügung?

10.11.2017
Der Neurologe Niko Grundhöfer referierte an dem vom Seniorenbeirat Niedernberg vorgeschlagenen Abend.

Charta-Bericht Pfarrheim

Annährend 20 Interessierte waren am vergangenen Sonntag im Pfarrheim zusammengekommen. Das Publikum aus Beiräten und Bekannten bekam einen kurzen griffigen Vortrag präsentiert. Es wurden verschiedene Filmausschnitte gezeigt, wie z.B. aus „Transcendence“ mit Johnny Depp von 2014.

Grundhöfer entwickelte seinen Vortrag anhand der zwei Fragen „Was macht den Mensch zum Menschen“ und wie lässt sich der Begriff „Cyborg“ eingrenzen? Welche Modelle und Vorstellungen existieren hierzu?

Intelligenz als menschliches Merkmal, damit verbunden die Fähigkeit zur Abstraktion und das Nachdenken über sich selbst, schaffe den Zugang zur Bewusstheit der eigenen Endlichkeit. Die Begrenzung der Sinne ist einerseits menschliches Merkmal und zugleich der Antrieb zur „Mensch-Maschine“, zum Cyborg.

Ein Cyborg lässt sich folgend definieren: Die Technik wird zum Teil des Körpers und steigert seine Fähigkeiten. Man gehe dabei von Fähigkeiten des Einzelnen aus, nicht von denen des durchschnittlichen Menschen. Das technische Hilfsmittel kommuniziert dabei mit Körper und Gehirn. Eine Beinprothese, wie bei Sprintern werde dieser Definition nicht gerecht. Eine Armprothese, bei der die Steigerung der Finger über den Anschluss an die Nervenzellen funktioniert, entspräche schon eher dieser Auslegung. „Was können wir uns an technischen Verbesserungen in der Medizin vorstellen - Ersatzorgane, Schnittstellen zur IT, implantierte Chips?“

Am Beispiel des „bionischen Auges“ erläutert der Neurologe Chancen und Risiken. Diese Technologie eines Netzhautimplantats sei noch Zukunftsvision aber vielleicht schon bald für Wenige bezahlbar. Würde dann das Portemonnaie bestimmen, ob jemand von einer Erblindung geheilt wird? Oder könnte jemand ganz ohne eine Beeinträchtigung seine Fähigkeiten steigern? Denn ein solches Auge könne vermutlich schärfer sehen, als der angeborene Sehsinn und auch andere Frequenzen wahrnehmen, wie Infrarot. Welche Konsequenzen hätte das für unsere Intimität, unser privates Leben, unsere Sicherheit, wenn solche Fähigkeiten nicht mehr nur Superman vorbehalten sind? Momentan lasse ein solcher Chip Umrisse, hell und dunkel erkennen.

Noch sehr viel weiter geht der oben genannte Science-Fiction-Film Transcendence. „An der Grenze zum Tod“ biete der Film die Frage, ob ein gesamtes Gehirn simuliert werden kann. Grundhöfer, auch Mitglied des Pfarrgemeinderat, leitet daraus die drei ethischen Fragen ab: Bin ich dann noch ich selber? Ist das meine Seele? Bin ich ich, auch losgelöst von meinem Körper?“

Die Religion wurde im Vortrag bewusst ausgeklammert. In der Diskussion mit dem Publikum kam dieser Aspekt als kulturelle Frage aber auf. Wie würden verschiedene Religionen auf die „Manipulation“ des Menschen am Menschen reagieren? Welchen Einfluss haben „wir“ als Bürger und Wähler? Die Diskussion sei auch „politisch“ wurde bemerkt.

Die Fragestellung des Vortrags, ob ein Cyborg denn nun noch eine Patientenverfügung brauche, bejahte der Arzt Grundhöfer mit einem klaren Ja. Aber schon heute bilde jede Patientenverfügung nur eine Grundrichtung ab. Die genauen Auswirkungen von Unfällen und Erkrankungen lassen sich aber in einer solchen Verfügung nicht für jeden Fall abbilden. Deshalb sei es gerade für die Ärzte sehr wichtig, einen Ansprechpartner unter den Angehörigen vorzufinden, mit dem sich der Patient im Vorfeld über seine Einstellungen zu lebensverlängernden Maßnahmen unterhalten habe. Nur dann mache die Verfügung wirklich Sinn, gleich ob Cyborg oder Mensch pur.

Kategorien: Soziales & Gesundheit - Senioren

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