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Rund um den Bund - Bundeskanzler

15.09.2017
Was ist der Bundeskanzler? Wer kann zum Bundeskanzler gewählt werden? Wie wird der Bundeskanzler gewählt?

Was ist der Bundeskanzler?
Der Bundeskanzler ist der Regierungschef von Deutschland. Seit 2005 hat Angela Merkel von der CDU dieses Amt inne.

Wer kann zum Bundeskanzler gewählt werden?
Jeder deutsche Staatsbürger, der mindestens 18 Jahre alt ist. Es ist kein Bundestagsmandat nötig. Auch darf man während seiner Amtszeit kein anderes besoldetes Amt oder einen Beruf ausüben.

 Wie wird der Bundeskanzler gewählt?
Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag für 4 Jahre gewählt. Für eine erfolgreiche Wahl benötigt der Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen. Ist dies der Fall, wird der Kandidat vom Bundespräsidenten binnen 7 Tagen zum Bundeskanzler ernannt. Falls im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit zustande kommt, gibt es einen zweiten Wahlgang, auch hier wird die absolute Mehrheit benötigt. Ist dies der Fall, erfolgt die Ernennung zum Kanzler, ist dies wieder nicht der Fall, findet noch ein dritter Wahlgang statt. Hier wird nur die relative Mehrheit benötigt. Der Bundespräsident kann nach dem dritten Wahlgang entscheiden, ob er den Kandidaten mit der relativen Mehrheit binnen 7 Tagen zum Bundeskanzler ernennt oder den Bundestag auflöst und eine neue Bundestagswahl stattfindet.

Kann der Bundeskanzler vor Ablauf der Wahlzeit sein Amt verlieren?
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie der Kanzler vorzeitig sein Amt verlieren kann.

Die erste Möglichkeit ist das konstruktive Misstrauensvotum. Hier muss zunächst ein Antrag von mindestens einem Viertel aller Bundestagsabgeordneten gestellt werden, dass das Misstrauensvotum durchgeführt werden darf. Wenn dann das Votum stattfindet, muss bei der Abstimmung die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte (zurzeit 316 Stimmen) der Stimmen im Bundestag erreicht werden. Enthaltungen oder Nicht-Teilnahmen an der Abstimmung zählen wie eine Nein-Stimme. Wurde die absolute Mehrheit erreicht, muss der Bundespräsident den Kanzler entlassen. Als Folge dessen löst sich die gesamte Bundesregierung auf, da auch die Bundesminister1 entlassen werden. Aber wieso dann konstruktives Misstrauensvotum? Das ist ganz einfach, gleichzeitig mit der Entlassung des bisherigen Bundeskanzlers muss auch die Wahl eines neuen Bundeskanzlers stattfinden. Somit wird wieder eine neue Regierung gebildet, da auch neue Bundesminister ernannt werden. Die gleichzeitige Abwahl und Neuwahl des Bundeskanzlers wird als konstruktives Misstrauensvotum bezeichnet. So wird gewährleistet, dass es immer eine Regierung und keine regierungslose Zeit gibt. Bisher gab es in Deutschland zweimal das konstruktive Misstrauensvotum. Zum einen 1972 gegen den Bundeskanzler Willy Brandt, dieses Votum ist gescheitert, da drei Stimmen zur absoluten Mehrheit gefehlt haben. Somit war weiterhin Willy Brandt Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Das zweite Mal war 1982 gegen den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt. Da hier die absolute Mehrheit erreicht wurde, war das Votum erfolgreich und Helmut Schmidt wurde aus seinem Amt entlassen. Zeitgleich wurde Helmut Kohl zum neuen Bundespräsidenten gewählt.
Die zweite Möglichkeit ist die Vertrauensfrage. Der Bundeskanzler bittet hier den Bundestag ihm das Vertrauen auszusprechen. Er möchte also wissen, ob die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten noch hinter ihm steht und ihm zustimmt oder nicht. Fällt die Vertrauensfrage positiv aus, also sagt der Bundestag, dass er hinter dem Kanzler steht, bleibt alles so wie es ist. Fällt sie negativ aus, also spricht der Bundestag dem Bundeskanzler sein Vertrauen nicht aus, kann der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten vorschlagen den Bundestag aufzulösen. Folgt der Bundespräsident dem Vorschlag des Kanzlers, findet eine Neuwahl des Bundestages statt. Das Recht auf Auflösung des Bundestages erlischt, wenn der Bundestag mit der Mehrheit einen neuen Bundeskanzler wählt. Es gab in Deutschland bisher fünf Vertrauensfragen. Bei zwei von fünf Vertrauensfragen wurde das Vertrauen ausgesprochen, das war 1982 gegenüber Helmut Schmidt und 2001 gegenüber Gerhard Schröder. Somit blieb hier alles wie es war. Bei den anderen drei Vertrauensfragen wurde dem Bundeskanzler kein Vertrauen ausgesprochen. Diese wurden 1972 von Willy Brandt, 1982 von Helmut Kohl und zuletzt 2005 von Gerhard Schröder gestellt. Hier wurde der Bundestag jeweils aufgelöst und es fanden Neuwahlen statt.

Und was sind die Aufgaben des Bundeskanzlers?
Der Bundeskanzler bildet die Bundesregierung. Hierfür schlägt er dem Bundespräsidenten Kandidaten für die Ministerämter vor und damit die Mitglieder der Regierung. Auch kann der Kanzler dem Bundespräsidenten vorschlagen einen Minister aus seinem Amt zu entlassen. Der Bundeskanzler hat den Vorsitz in der Bundesregierung und leitet deren Sitzungen. Er bestimmt die Richtlinien der Politik, d. h. er legt die allgemeinen Grundlinien der Politik fest.

1 Dieses Organ wird im folgenden Artikel dieser Serie näher erläutert.

Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten                   noch 1 Woche bis zur Wahl

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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