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Rund um den Bund - Arbeit des Bundestags

06.09.2017
Was geschieht nach der Wahl des Bundestags? Und wie arbeitet der Bundestag?

Was geschieht nach der Wahl?

Nachdem der Bundestag gewählt wurde, schließen sich einzelne Abgeordnete, die dieselben Interessen und Ziele haben zu Fraktionen zusammen. Um eine Fraktion bilden zu können, müssen sich mindestens 5 % der Bundestagsabgeordneten zusammenschließen.

Schließen sich weniger als 5 % der Bundestagsabgeordneten zusammen, so bilden diese eine Gruppe.

Erreicht keine Partei bei der Bundestagswahl die absolute Mehrheit, bilden zwei oder mehrere Fraktionen eine Koalition, um gemeinsam zu regieren. Ein solches Koalitionsbündnis wird für eine Legislaturperiode (Regierungsperiode) von vier Jahren vereinbart. Diejenigen Fraktionen, die nicht zur Regierungskoalition gehören, bilden die Opposition. Die Mitglieder der Opposition sind oft anderer Meinung als die Regierung. Sie kontrollieren und kritisieren die Koalition und können auch alternative Gesetzesvorschläge einreichen.

Das neu gewählte Parlament tritt zum ersten Mal in der konstituierenden Sitzung zusammen. In dieser Sitzung wird für die anstehende Legislaturperiode vieles neu geregelt und organisiert. Z. B. werden der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter neu gewählt und es wird eine neue Geschäftsordnung erlassen.

Wie arbeitet der Bundestag?

Der Bundestag, auch Plenum genannt, trifft sich zu den Sitzungen im Plenarsaal im Reichstagsgebäude. An der Spitze des Bundestags steht der Bundestagspräsident, welcher die Sitzungen leitet. Dieser wird durch den Vizepräsidenten unterstützt. Die meiste Arbeit des Bundestags findet in den Ausschüssen statt. Ein Ausschuss besteht aus Abgeordneten des Bundestags jeder Fraktion, die sich mit einem bestimmten Thema beschäftigen.

Im Gesetz sind manche Ausschüsse vorgeschrieben, welche für die gesamte Legislaturperiode bestehen bleiben. Dazu zählen der Auswärtige Ausschuss, der EU-Ausschuss, der Verteidigungsausschuss und der Petitionsausschuss.

-            Der Auswärtige Ausschuss befasst sich z. B. mit den Beziehungen Deutschlands zu anderen Ländern und entscheidet, ob die Bundeswehr in bewaffnete Gebiete entsandt werden soll.

-            Durch den EU-Ausschuss wirkt der Bundestag bei europapolitischen Themen und Integrationsfragen mit.

-            Der Verteidigungsausschuss kontrolliert das Bundesministerium für Verteidigung und die Bundeswehr und wirkt bei der Aufstellung des Verteidigungsbudgets mit.

-            Der Petitionsausschuss nimmt Petitionen, also Bitten und Beschwerden von Bürgern an und bearbeitet diese.

Weitere Ausschüsse, welche die gesamte Legislaturperiode andauern werden von den Abgeordneten festgelegt. Diese nennt man ständige Ausschüsse. Zurzeit gibt es 23 ständige Ausschüsse, darunter zählen z. B. der Finanzausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Kultur und Medien oder der Ausschuss für Gesundheit. In den Ausschüssen werden Gesetzesvorschläge zu bestimmten Themen von Experten beraten und wichtige Entscheidungen werden für den Bundestag vorbereitet.


Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten                                               Noch 2 Wochen bis zur Wahl!

Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen

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