Niedernberg Niedernberg

Parkraumkonzept Teil 1

24.11.2016
Die Parksituation wird sich in Niedernberg zukünftig ändern.

Achtung, bitte beachten!
Da sich die Lieferung der neuen Verkehrsschilder verzögert, kann der erste Teil des Parkraumkonzepts erst am 27.12.2016 umgesetzt werden.

Die Parksituation in Niedernberg sorgte oft für Diskussionen in der Gemeinde. Dadurch, dass viele Bewohner ihre privaten Stellplätze nicht nutzen, sind viele öffentliche Parkflächen blockiert. Somit haben Besucher für Praxen oder Geschäfte oft Schwierigkeiten einen Parkplatz zu finden.
Das Büro Habermehl und Follmann hat Lösungsvorschläge für die Parksituation erarbeitet. Daraufhin beschloss der Gemeinderat in den Sitzungen vom 13.09.2016 und 18.10.2016 zahlreiche Änderungen. Die folgenden Erneuerungen der Parkraumsituationen werden am 28.11.2016 umgesetzt. Bei weiteren Änderungen informieren wir Sie jeweils im Voraus.

Dorfplatz
- Parkverbot auf dem Dorfplatz (1)
- zeitliche Beschränkung von 3 Stunden auf den Stellplätzen direkt vor dem Dorfplatz (2)

Dorfplatz bis zur Lindekreuzung (3)
- Kurzzeitparkzone in der Hauptstraße von montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr mit zeitlicher Beschränkung von 2 Stunden
- eingeschränktes Halteverbot zwischen den Parkbuchen in der Hauptstraße

Hauptstraße zwischen Kirchgasse und Ilbenstraße
- Beschränkung der Parkdauer auf 2 Stunden am östlichen Straßenrand von montags bis freitags in der Zeit von 07:00 bis 18:00 Uhr und samstags in der Zeit von 07:00 bis 13:00 Uhr (4)
- eingeschränktes Halteverbot auf der westlichen Seite (5)

Schulstraße
- absolutes Halteverbot in der Schulstraße vor dem Anwesen Schulstraße 13 a bis Kreuzung Hintermauer (6)
- Stellplätze zwischen Mittelschule und Sandsteingebäude mit einer Parkdauer von 2 Stunden (7)


Erklärungen
Eingeschränktes Halteverbot:
Beim Ein- und Aussteigen ist ein kurzes Halten von maximal drei Minuten am
Straßenrand erlaubt. Beim Be- und Entladen darf man einige Minuten länger                      
halten, unter den Voraussetzungen, dass der Ladevorgang ohne  
Verzögerung durchgeführt wird und der Fahrer das Fahrzeug jederzeit
schnell wegfahren kann.

Parkbuchten:
Lediglich die Eigentümer und vom Eigentümer berechtigte Personen dürfen vor ihren Grundstückseinfahrten in den Parkbuchten parken (blau markierte Flächen im Kartenausschnitt).

Parkscheibe:
Die Parkscheibe muss verwendet werden, wenn Stellplätze eine zeitliche Beschränkung aufweisen. Die Drehscheibe muss nicht auf die tatsächliche Uhrzeit gestellt werden, sondern auf die nächste volle oder halbe Stunde. Parkt man sein Auto beispielsweise um 08:20 Uhr, ist die Drehscheibe auf 8:30 Uhr zu stellen. Außerdem muss die Scheibe sichtbar hinter das Fenster geklemmt werden.
Bei eingeschränkter Parkzeit (beispielsweise von 08:00 bis 18:00 Uhr) kann außerhalb dieser Zeiten ohne Parkscheibe geparkt werden. Wer bei einer eingeschränkten Parkzeit von beispielsweise 08:00 bis 18:00 Uhr vor 08:00 Uhr parkt aber wenigstens bis 08:00 Uhr bleibt, muss 08:00 Uhr auf der Parkscheibe einstellen.

Halteverbote: rot markierte Flächen
Regulierung der Parkdauer: blau markierte Flächen

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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