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Erinnerung zum Bewuchsüberhang

28.09.2017
Wir erinnern an die zu beseitigenden Bewuchsüberhänge.

Wir erinnern an die zu beseitigenden Bewuchsüberhänge.

Pflanzen, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, müssen wie in der dargestellten Zeichnung zurückgeschnitten werden. Über der Straße, sowie über einem Teil des Gehwegs (s. Skizze) müssen 4,50 Meter vom Bewuchs freigehalten werden, über dem restlichen Gehweg 2,50 Meter.

Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere die der Fußgänger zu gewährleisten, sind die Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, Bäume, Büsche und sonstige Pflanzen zurückzuschneiden. Darüber hinaus können große Fahrzeuge, wie zum Beispiel Feuerwehrautos, durch überhängende Pflanzen beschädigt oder behindert werden. Auch Verkehrsschilder können durch den Bewuchs verdeckt werden.

Die komplette Beseitigung des Bewuchsüberhangs ist nur in der Zeit vom 01.10. bis zum 28.02. des Folgejahres erlaubt. Zwischen März und September ist der komplette Rückschnitt verboten, da in dieser Zeit Vögel in den Bäumen nisten und der Schutz aller wild lebenden Tier- und Pflanzenarten gefährdet ist.

 

Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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