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Rund um den Bund - Bundespräsident

13.07.2017
Was macht eigentlich der Bundespräsident? Und wie wird er gewählt?

Was ist der Bundespräsident?

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Sein Amtssitz ist im Schloss Bellevue in Berlin. Während der Amtszeit lässt der Bundespräsident seine Mitgliedschaft in der politischen Partei, der er angehört, ruhen, um neutral gegenüber allen Parteien zu stehen. Weiterhin darf er keinen Beruf ausüben und kein Unternehmen leiten.
Amtierender Bundespräsident ist seit dem 19. März 2017 Frank-Walter Steinmeier.

 

Schloss Bellevue in Berlin

Wie wird der Bundespräsident gewählt?
Der Bundespräsident wird alle fünf Jahre von der Bundesversammlung1 gewählt und kann nur einmal direkt im Anschluss an seine Amtszeit wiedergewählt werden. Am 12. Februar 2017 wurde Frank-Walter Steinmeier von der 16. Bundesversammlung im ersten Wahlgang gewählt.

Um Bundespräsident zu werden, muss die absolute Mehrheit im ersten Wahlgang erreicht werden. Die absolute Mehrheit wird erreicht, wenn der Kandidat mehr als die Hälfte aller Stimmen (zurzeit 631 Stimmen) bekommt. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, wird die Wahl in einem zweiten Wahlgang wiederholt. Wird hier ebenfalls keine absolute Mehrheit erreicht, kommt es zu einem dritten Wahlgang. Im dritten Wahlgang ist derjenige gewählt, der die relative Mehrheit erreicht, also derjenige, der die meisten Stimmen erhält.


Wer kann zum Bundespräsidenten gewählt werden?

Jeder Deutsche, der das 40. Lebensjahr vollendet hat, darf Bundespräsident werden.

 
Welche Aufgaben hat der Bundespräsident?

-            Repräsentation Deutschlands nach innen und nach außen, z. B. durch Reden bei öffentlichen
             Veranstaltungen und Staatsbesuche
-            Unterzeichnung, Ausfertigung und Verkündigung von Gesetzen
-            Ernennung und Entlassung von Bundesministern1, Bundesrichtern, Bundesbeamten und
             Offizieren (militärischer Befehlshaber)
-            Unterzeichnung von Verträgen mit anderen Staaten
-            Ausübung des Begnadigungsrechts, d. h. der Bundespräsident hat die Möglichkeit, Strafurteile
             zu beseitigen oder zu mildern

1 Diese Organe werden in den folgenden Artikel dieser Serie näher erläutert.

Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten                                     

Noch 10 Wochen bis zur Wahl!

Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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