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11.01.2018
Heute erhalten Sie einen Überblick, auf was beim Autofahren im Winter geachtet werden muss.
Im Winter müssen Autofahrer verstärkt mit rutschigen Fahrbahnen und Schneefall rechnen. Um sich selbst und auch andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, muss das Fahrverhalten an die Wettersituation angepasst werden. Damit das Fahrzeug nicht ins Schleudern und Rutschen gerät, sollten ruckartige Lenkbewegungen vermieden und sanft gebremst werden. Um Auffahrunfälle auf glatten Straßen zu verhindern, ist es sinnvoll, ausreichend Abstand zum vorderen Fahrzeug (mindestens halber Tacho) einzuhalten. Vor allem in der dunklen Jahreszeit sollte die Beleuchtung an Fahrzeugen regelmäßig überprüft werden.
Einige Vorschriften müssen im Winter eingehalten werden, da bei Verstößen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährdet sein kann. Bei Nichteinhalten der folgenden Punkte werden Bußgeldstrafen in unterschiedlicher Höhe auferlegt:
Ø Wer nur ein „Guckloch“ in der Frontscheibe freikratzt, hat keine ausreichende Sicht auf die
Fahrbahn. Demnach müssen Scheiben von Frost befreit werden.
Auch Frost und Schnee auf Scheinwerfern, Rücklichtern, Blinkern und Kennzeichen muss entfernt
werden.
Ø Das Autodach muss komplett von Schnee befreit werden, da sonst hinterherfahrende Autos
von herabfliegendem Schnee gefährdet werden können.
Ø Das Fahrzeug muss im Winter mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet sein. Die
Winterreifen sorgen für eine bessere Haftung auf Schnee und Eis und der Bremsweg verkürzt sich.
Ø Wenn die Sicht durch Schneefall, Nebel oder Regen behindert ist, muss das Abblendlicht
eingeschaltet werden. Dieses Licht beleuchtet den Bereich bis etwa 50 Meter vor dem
Fahrzeug und ermöglicht dem Fahrer somit eine bessere Sicht nach vorne.
Ø Oft lassen Autofahrer den Motor des Fahrzeugs im Winter warmlaufen, während sie z. B.
Scheiben freikratzen. Dadurch wird der Wagen jedoch nicht schneller warm, es entsteht
Lärm und belastet die Umwelt. Deshalb ist es verboten, den Motor warmlaufen zu lassen.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Ø Oft lassen Autofahrer den Motor des Fahrzeugs im Winter warmlaufen, während sie z. B. Scheiben freikratzen. Dadurch wird der Wagen jedoch nicht schneller warm, es entsteht Lärm und belastet die Umwelt. Deshalb ist es verboten, den Motor warmlaufen zu lassen.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Amtliche Mitteilungen